| 12. Februar 2003
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ADVERSARIO.DE
Rechtfragen im Internet sind nach wie vor ein heisses Thema. ADVERSARIO beschäftigt sich nun seit 5 Monaten online mit dieser Problematik, um Entwicklern und Unternehmern praktische Hilfen zur Umsetzung der für sie relevanten Fragen anzubieten. Immer wieder erhalten wir Emails und Anfragen, in denen wir nach konkreten Lösungen für individuelle Probleme gefragt werden.
Aus Entwicklersicht stellt sich meist immer das Problem, wie setze ich rechtliche Vorschriften bei meiner Entwicklung richtig um. Die Entwicklung eines Newsletter-Moduls oder eines CMS erfordert vielschichtige Antworten auf Probleme, die sich im Zusammenhang mit Registrierung, Email und Speicherung der Daten ergeben. Unternehmer fragen sich, was muss in mein Impressum, kann ich den einen oder anderen Dienst problemlos anbieten.
Das alles sind Fragen, die vom Inhalt immer wieder auftauchen und deren Klärung ein zentrales Problem für alle darstellt. ADVERSARIO will eine Plattform sein, um diese Informationen zu bündeln und nachvollziehbar zu machen.
Leider werden wir dabei immer wieder nach konkreten Lösungen für das eine oder andere persönliche Problem gefragt. Eine Antwort auf diese Frage dürfen wir nicht geben, auch wenn wir oft versucht sind, es dennoch zu tun. Es gilt das Rechtsberatungsgesetz umzusetzen, das es uns verbietet, im Einzelfall Rechtsberatung, auch wenn Sie kostenlos ist, zu betreiben.
Das Rechtsberatungsgesetz untersagt uns in Art. 1 § 1 RBerG die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Dies setzt voraus, dass wir konkret im Einzelfall tätig werden. Ein allgemeiner Rat in einem Forum oder in einem Kommentar zur Verdeutlichung einer Rechtsfrage ist uns nicht untersagt. Einmal mehr wurde dies bestätigt in dem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 05.12.2002 unter 1 Ss 271/01, in dem es darum ging, ob die Zusendung einer Broschüre für Kriegsdienstverweigerer bereits den Tatbestand der unerlaubten Rechtsberatung erfülle. Das Gericht verneinte dies und so sehen wir das auch.
Wir setzen uns dafür ein, dass dieses unsägliche Rechtsberatungsgesetz, das angeblich den Verbraucher vor Rechtslaien schützen soll und nur einen Berufsstand adelt, geändert wird. Wir brauchen den mündigen Verbraucher, der frei entscheiden kann, welchen Rat er befolgt und in welche Obhut er sich mit seinen Angelegenheiten begibt. Und ganz nebenbei, das Gesetz diente einmal in den 30er Jahren dazu, jüdische Anwälte aus dem Beruf zu drängen. Es hat sich nichts geändert.
Haben Sie eigentlich einmal darüber nachgedacht, dass Sie mit einem Rat an einen guten Freund, seine Kündigung des Arbeitsvertrages doch schriftlich einzureichen, gegen ein Gesetz verstossen?





