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Wer wuenscht sich das nicht, die Schnellanleitung zum Abmahnen. Das BGB ist fuer uns alle da, man muss nur wissen wie. Auch Otto-Normal-User kann gegen unerwuneschte Sexmails, Werbung und Newsletter abmahnen. Wie das geht, zeigen wir Ihnen hier.

...

Das haetten Sie wohl gerne, dass wir Ihnen hier mal schnell zeigen, wie´s geht und Sie koennen mal so richtig loslegen.

Nein, ein anderer hat´s uns gesagt. Zu finden bei Heise-Online, bitte beachten Sie den Autor und seine Urheberrechte:

Zum Artikel bei Heise Online vom 18. März 2002

Und nun? Warum veroeffentlichen wir das hier?

Ganz einfach. Der Buerger hat schon lange das Gefuehl fuer seine Gesetze verloren. Er sieht sich hoffnungslos ausgeliefert, versteht die Welt nicht mehr. Dabei sind Gesetze eigentlich fuer uns und unser Zusammenleben geschaffen worden. Gesetze spiegeln aber auch den Zustand einer Gesellschaft wieder, die Rechtssprechung tut dies in der Gesetzes-Anwendung natuerlich um so mehr. Ein gutes Beispiel für Gesetze und ihren Missbrauch ist der §1004 BGB, auf den sich gerade Abmahner immer wieder berufen können.

So gehen Sie vor: Unsere Schnell-Anleitung

  1. Ermitteln Sie, wer Ihr Ziel ist. Sitzt der Absender in Deutschland, haben Sie eine Adresse?
  2. Stellen Sie fest, ob die Email tatsaechlich unerwuenscht war, die Sie bekommen haben. Sicherlich steigen Sie jetzt aus, weil Sie nicht mehr genau wissen, ob Sie das abonniert haben.
  3. Wenn Sie ganz sicher sind: Schreiben Sie den netten Brief, am besten per Einwurf-Einschreiben. Hier steigen wir aus ...

... weil Sie jetzt dafuer sorgen, dass diese Abmahn-Manie weitergeht - weil Sie nicht besser sind, als alle anderen Abmahner.

Rufen Sie doch einfach an, und sagen Sie denen, dass Sie die Nase voll haben - eine halbwegs agressive Email tut es in Deutschland meist auch.

Bleiben wir Menschen - Sie haben kaum Geld verloren - der andere freut sich, dass Sie ihn auf einen System-Fehler aufmerksam gemacht haben und entschuldigt sich - und die Gerichte werden einmal mehr entlastet und genau für diese Entlastung war der §1004 BGB einmal angedacht ... und denken Sie daran, die wirklichen Störer erwischen Sie auf Bali eh nicht. Machen Sie lieber dort Urlaub.

Übrigens - Massenabmahnungen sind rechtsmissbraeuchlich.



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