| 03. Februar 2010
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E-Commerce
Versandkostenangaben auf Marktplätzen sind immer wieder ein Thema aktueller Rechtsprechung. Dieses Mal hat es Froogle (heute: Google Merchant) erwischt. Auf Froogle stellen Unternehmen - überwiegend Online-Shop-Betreiber - Produkte ein. Die dortigen Versandkostenangaben waren Gegenstand einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Froogle ist der Produktmarktplatz von Google, - häufig als Preissuchmaschine betitelt. Heute heisst die Plattform Google Merchant. Bei Froogle werden durch Online-Shop-Anbieter in der Regel durch Uploads (Bulks) oder Direktübertragung per FTP, selten manuell, der Produktbestand ihres Online-Shops übertragen, um in der Produktsuche des Marktplatzes zu erscheinen. Dies ermöglicht dem Käufer einen schnellen Überblick über die Preise unterschiedlicher Anbieter. Für den Online-Shop-Betreiber ist Froogle eine Werbeplattform.
Dabei wird in der Regel der Produktname, die Produktbeschreibung, ein Produktfoto, der Preis sowie ein Kaufen-Button angezeigt - also eine vollwertige Produkteinzeldarstellung. Direkt gekauft werden kann jedoch - wie bei jeder Preissuchmaschine - nicht bei Froogle, sondern es wird lediglich über einen Link auf den Online-Shop des jeweiligen Anbieters verwiesen, wo in der Regel das Produkt erneut abgebildet ist und dann über den üblichen Bestellprozess bestellt werden kann.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.07.2009 (Az: I ZR 140/07) entschieden, dass es nicht ausreichend ist, wenn die dazugehörigen Versandkosten erst auf der Seite des beworbenen Online-Shops angezeigt werden. Vielmehr muss bereits die Artikelbewerbung auf der Seite des Marktplatzes einen deutlichen Versandkostenhinweis enthalten.
Google hat mittlerweile die Anzeige der Versandkosten bei Froogle /Google Merchant implementiert. Dennoch sind viele Tools, die Online-Shop-Betreiber noch im Einsatz haben, fehlerhaft und übertragen keine Versandkosten. Dies kann Abmahnungen der Wettbewerber und der entsprechenden abmahnberechtigten Stellen nach sich ziehen.
Unser Rat:
Überprüfen Sie als Online-Shop-Betreiber und Preissuchmaschinen-Nutzer Ihren Account auf Ihrem Marktplatz und fügen Sie notfalls die notwendigen Versandkosten hinzu. Sollten Sie xt:Commerce im Einsatz haben, kann Ihnen unsere Partner-Agentur http://www.fietz-medien.de ein aktuelles Modul bereitstellen, mit dem die Übertragung der Produktdaten zu Google Merchant automatisiert im Administrationsbereich des Shops mit den aktuellen Funktionen durchgeführt werden kann.




