| 09. März 2003
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E-Commerce
Die Übergangsvorschriften der Preisangaben-Verordung, die am 01.03.2003 in Kraft getreten ist, laufen am 30.06.2003 aus. Die Änderungen des §1 haben auch Konsequenzen für Betreiber von E-Commerce-Systemen. Sie müssen Ihre Preisgestaltung und -auszeichnung neu überdenken.
Mit der Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) wird vom Betreiber eines Angebotes im Internet, das auf Abschluss eines Fernabsatzvertrags ausgerichtet ist, folgendes in ihrem Angebot an Letztverbraucher (Verbraucher, Kunde) gefordert:
- Endpreisangabe einschl. Mehrwertsteuer, ohne Rabatt
- Hinweis darauf, dass die Mehrwertsteuer (MwSt) enthalten ist
- Hinweis auf zusätzliche Liefer- und Versandkosten
- Bei Lieferzeiten über 4 Monate Preise mit Änderungsvorbehalt möglich
- Grundmengenangaben z. B. 1 Liter = 3,90 Euro
Insgesamt gilt der Grundsatz der Preiswahrheit und Preisklarheit. Die Preise sind dem Angebot zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. (PAngV)
ADVERSARIO rät Shop-Betreibern und anderen Website-Betreibern, die entgeltpflichtige Angebote im Internet bereithalten, Ihre Preisangaben zu überarbeiten. Insbesondere sollten Entwickler der neuen Verordnung Rechnung tragen und Ihre Systeme entsprechend umbauen.
Wie im Newsletter der Abmahnwelle.de "Abmahnwarner vom 05.03.03" gemeldet wird, kam es bereits zu einer ersten Abmahnung unter Bezugnahme auf die PAngV.
Weitere Links:
Preisangabenverordnung - http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/





