Jugendmedienschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines AVS-Anbieters gegen den § 184 c StGB und mittelbar gegen § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV, die eine geeignete Altersverifikation in Form einer geschlossenen Benutzergruppe für jugendgefährdende Inhalte vorschreiben, nicht angenommen und damit verworfen.
Pro-Ana-Angebote im Internet. Essstörungen wie Anorexie und Bulimie zählen zu den häufigsten chronischen Krankheiten bei Jugendlichen. Die Zahl der Betroffenen wächst stetig und sie werden immer jünger. Es sind vor allem junge Mädchen zwischen 14 und 18 Jahren, die an Magersucht leiden. Mit ihrem krankhaften Essverhalten schädigen sie nicht nur ihre Gesundheit, sondern spielen mit ihrem Leben: Rund zehn bis fünfzehn Prozent der Betroffenen sterben.
Der durch den Gesetzgeber geforderte Jugendschutzbeauftragte eines Internet-Angebots mit jugendgefährdenden Inhalten entwickelt sich zunehmend zu einem lukrativen Tätigkeitsfeld für Anwälte und Selbsthilfeorganisationen. Was sind aber konkret die Anforderungen an einen Jugendschutzbeauftragten aus fachlicher, juristischer und technischer Sicht und was kostet eine solche Dienstleistung insbesondere aus dem Blickwinkel kleinerer Anbieter.





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