| 14. Mai 2003
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Kanzlei
Webseiten der Anwaelte, wie auch die der anderen Berufsgruppen Steuerberater, Aerzte und Wirtschaftspruefer, muessen sachlich informativ und und serioes gestaltet sein.
Eine Webseite darf folgende Angaben enthalten:
- Angaben zur Kanzlei
- 3 Tätigkeitsschwerpunkte
- zusaetzlich 2 weitere Interessensschwerpunkte je Anwalt
- Lebenslaeufe und Fotos der Anwaelte
- Aufsaetze, Vortraege und Informationen einzelner Rechtsgebiete
- gesetzliche Pflichtangaben nach §6 TDG
Werbung ist Rechtsanwaelten und Notaren untersagt. Eine Online-Rechtsberatung darf ohne bestehendes Mandats-Verhaeltnis nicht ausgeuebt werden. Oertlich duerfen sie nur auf ihren Niederlassungsbereich hinweisen.
§ 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet den Rechtsanwalt/Notar ferner zu besonderen Massnahmen im Bereich der Verschwiegenheitspflicht in Zusammenhang mit der Anwendung von Email und WWW-Diensten. Dabei hat er sorgsam mit den Daten seiner Mandanten umzugehen.
Durchgesetzt hat sich mittlerweile, dass auch Anwaelte werbewirksame und nicht allein beschreibende Domain-Namen auswaehlen duerfen. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass nicht der Eindruck der "Einzigartigkeit" entsteht, wie z. B. bei rechtsanwalt.de - besser alles-recht.de.
Quelle: Internetrecht, Prof. Dr. Hoeren, S. 195 ff; Das komplette Buch ist als PDF-File downloadbar. Der Autor bittet um eine Spende für seine Kaffeekasse.
Weitere Informationen
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Extern: Mathias Lorenz - Eine Analyse der Internetpräsentationen von Rechtsanwälten im Bereich der Rechtsanwaltskammern Saarbrücken und Schleswig vom dem Hintergrund ausgewählter Regelungen des Berufsrechts, Wettbewerbsrecht und Teledienstegesetzes - JurPC Web-Dok. 225/2004, Abs. 1 - 152





