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Impressumspflicht

Auch für private Websites gilt die Impressumspflicht.

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Der rechtskonforme Online-Shop im Internet

Wie gestaltet man als Betreiber einen rechtskonformen Online-Shop?

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Haftung für Links

Über die Strafbarkeit und Haftung von Hyperlinks auf der Website.

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Rechtsanwaelte unterliegen, wie andere freie Berufe auch, einem strikten Berufsrecht. Viele tun sich schwer mit Ihrem Auftritt im Internet und ueberschreiten dabei leicht die vom Gesetzgeber in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gesteckten Grenzen. Was erlaubt ist und was nicht, erfahren Sie hier.

Webseiten der Anwaelte, wie auch die der anderen Berufsgruppen Steuerberater, Aerzte und Wirtschaftspruefer, muessen sachlich informativ und und serioes gestaltet sein.

Eine Webseite darf folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zur Kanzlei
  • 3 Tätigkeitsschwerpunkte
  • zusaetzlich 2 weitere Interessensschwerpunkte je Anwalt
  • Lebenslaeufe und Fotos der Anwaelte
  • Aufsaetze, Vortraege und Informationen einzelner Rechtsgebiete
  • gesetzliche Pflichtangaben nach §6 TDG

Werbung ist Rechtsanwaelten und Notaren untersagt. Eine Online-Rechtsberatung darf ohne bestehendes Mandats-Verhaeltnis nicht ausgeuebt werden. Oertlich duerfen sie nur auf ihren Niederlassungsbereich hinweisen.

§ 43a Abs. 2 BRAO verpflichtet den Rechtsanwalt/Notar ferner zu besonderen Massnahmen im Bereich der Verschwiegenheitspflicht in Zusammenhang mit der Anwendung von Email und WWW-Diensten. Dabei hat er sorgsam mit den Daten seiner Mandanten umzugehen.

Durchgesetzt hat sich mittlerweile, dass auch Anwaelte werbewirksame und nicht allein beschreibende Domain-Namen auswaehlen duerfen. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass nicht der Eindruck der "Einzigartigkeit" entsteht, wie z. B. bei rechtsanwalt.de - besser alles-recht.de.

Quelle: Internetrecht, Prof. Dr. Hoeren, S. 195 ff; Das komplette Buch ist als PDF-File downloadbar. Der Autor bittet um eine Spende für seine Kaffeekasse.

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Extern: Mathias Lorenz - Eine Analyse der Internetpräsentationen von Rechtsanwälten im Bereich der Rechtsanwaltskammern Saarbrücken und Schleswig vom dem Hintergrund ausgewählter Regelungen des Berufsrechts, Wettbewerbsrecht und Teledienstegesetzes - JurPC Web-Dok. 225/2004, Abs. 1 - 152

 



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