| 24. Januar 2003
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Meta-Angaben
Betroffen sind regelmaessig nur Websites, die im geschäftlichen Verkehr auftreten. Dies können auch private Websites sein, die diesem Verkehr z. B., weil sie Banner-Werbung geschaltet haben, zugerechnet werden.
Die Verwendung von fremden Marken in den Meta-Tags war bisher ohne Genehmigung oder anzunehmende Genehmigung regelmässig unstrittig nicht erlaubt.
Nun hat das OLG Düsseldorf (Az 20 U 93/02 vom 01.10.2002 oder WRP 2003, 104) entschieden, dass die Verwendung von allgemein gehaltenen Begriffen (Gattungsbezeichnungen) in den Metatags grundsätzlich nicht zu verbieten sei, da es keine allgemeine Rubrikeneinheit für das Internet gäbe. Folglich liesse sich ein Begriff auch nicht abgrenzen, ob er einen Bezug zur Website herstelle oder nicht.
Echte Konsequenzen wird dieses Urteil wohl nur für Abmahner haben. Ihnen wird einmal mehr ein Instrument aus der Hand genommen, dass bisher durchaus gegenständlich einer erfolgreichen Abmahnung, und damit Verdrängung eines ungeliebten Mitbewerbers aus dem Internet, war.
Ebenfalls interessant ist die Meinung des OLG Duesseldorf am 15.07.2003 (I-20 U 21/03), wo es die Markenverletzung bei Nutzung einer eingetragenen Marke in den Meta-Tags verneint, jedenfalls dann, wenn es sich dabei um ein allgemein gebraeuchliches Firmenschlagwort handelt, hier "Impuls":
"Abzustellen ist auf den Eindruck, der bei den beteiligten Verkehrskreisen, die eine Suchmaschine benutzen, entsteht, wenn eine bestimmte Website als Treffer aufgeführt wird, nachdem eine geschäftliche Bezeichnung (...) in eine Suchmaschine eingegeben wurde. Es kann nicht ohne weiteres (... ) angenommen werden, dass sich der (Suchmaschinen-) Benutzer bei Eingabe des fraglichen Wortes auf der Website des Inhabers der betreffenden Unternehmensbezeichnung oder Marke wähnen würde; "
Was sind Meta-Tags?
Die Meta-Tags waren ursprünglich einmal angedacht, um bessere und zutreffendere Suchergebnisse zu erzielen. Aus der Sicht der Seitenbetreiber werden Sie eingesetzt, um einen höheren Rang in den Suchergebnissen von Suchmaschinen zu erreichen. Diese Funktionen verlieren sie durch Missbrauch und eingesetzte Suchtechnik mehr und mehr. Für die bekannte Suchmaschine Google sind diese Tags mittlerweile unbeachtlich. Der Besucher einer Website sieht diese Meta-Tags nicht. Er kann sie sich anzeigen lassen, in dem er sich den Quell-Code der aufgerufenen Seite ansieht. Bedeutsam koennten diese Tags dennoch in der Zukunft bei einer Art Neuordnung des WWW werden. Anhand von richtig genutzten und dynamisch generierten Meta-Tags liessen sich qualitativ-hochwertigere Ergebnisse bei der Internet-Suche erzielen, als es heute der Fall ist.
Quellen
Verneinung einer Kennzeichenverletzung: OLG Duesseldorf - Beschluss vom 17.02.2004 - Az.: I 20 U 104/03
Verneinung der Kennzeichenverletzung bei allgemein ueblichen Gattungsbezeichnungen als Firmenschlagwort: OLG Düsseldorf - Urteil vom 15.07.2003 - Az: I-20 U 21/03, JurPC Web-Dok. 190/2004, Abs. 1 - 47





