| 23. Mai 2002
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Meta-Angaben
Eine Antrag auf Erlass einer einstweilligen Verfügung wurde zurueckgewiesen. Ein Verstoss gegen §§ 1, 3 UWG wurde festgestellt. ("Anlocken", "Täuschung")(Quelle: netlaw.de)
Was heisst das für die Praxis?
Wählen Sie für Ihre Meta-Keywords und Description nur Worte, die Ihr Angebot auch tatsächlich beschreiben. Gehen Sie sorgsam mit Begriffen um, die evtl. auf Markenrechte anderer hinweisen.
In der Bewertung verlieren die sogenannten Meta-Tags immer mehr an Bedeutung. Suchmaschinen haben heute Ihre eigenen Mechanismen, die gefundenen Webseiten zu plazieren. Dabei werden unter anderem Verlinkung und Text-Inhalte bewertet. Die beste Methode, einen guten Platz im Ranking zu erzielen, sind hochwertige HTML-Texte ohne Plug-ins oder andere Techniken.
Und glauben Sie nicht, dass, was es bei "Google" nicht gibt, im Internet nicht gibt...





