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Rechtsberatung


Berlin, 1. Februar 2007 - Der Deutsche Bundestag berät heute in Erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Rechtsberatungsrecht. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, das an die Stelle des Rechtsberatungsgesetzes von 1935 treten soll.
Nachdem bereits die alte Bundesregierung unter der neuen und alten Justizministerin Zypries einen Entwurf zur Neuordnung des Rechtsberatungsgesetzes vorgelegt hat, haelt die Koalition nun auch an diesem Reformvorhaben fest und legt das Rechtsdienstleistungsgesetz vor.
Bisher war es umstritten, ob Art. 1 § 1 RBerG zu den Vorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG zählen würde und wurde von den Oberlandesgerichten unterschiedlich entschieden. Mit Urteil vom 11. November 2004 (Az. I ZR 182/02) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) grundsätzlich wettbewerbswidrig sein kann. Im Grunde schafft der BGH damit schon jetzt die künftige angestrebte Rechtslage, wie vom Gesetzgeber im RDG-E beschrieben.
Wie der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e. V. (WJFH) heute berichtet, ist eine neue Internet-Plattform zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz, das das alte Rechtsberatungsgesetz ablösen soll, seit heute online.
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, das als Entwurf vorliegt, verbirgt zahlreiche Regelungen, die die Macht der Rechtsanwälte stärken sollen und den Bürger bevormunden. So wird vielfach falsch über die kommende unentgeltliche, also kostenlose und erlaubnisfreie Rechtsberatung in den Medien berichtet. Tatsächlich verbirgt sich dahinter ein juristisches Herrschaftssystem, das das Leben unserer Staatsbürger bis in ihre Wohnzimmer hinein reglementieren soll.

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