| 05. April 2003
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Rechtsberatung
Die Problematik dieses aus den 30er Jahren stammenden Gesetzes wurde in der letzten Zeit oft, auch öffentlich, diskutiert. Ursprünglich zum Verbot der Berufsausübung jüdischer Rechtsanwälte bestimmt, hat es doch in der neuen Bundesrepublik eine Renaissance erlebt und schwang sich auf zum Verbraucherschützer. Ohne Zweifel wurde nicht der Verbraucher vor unsachgemässer Beratung geschützt, sondern der Rechtsanwalt vor Konkurrenz im Berufsstand.
Damit soll jetzt Schluss sein.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das Verfahren aufgenommen. In einer ersten Phase werden die Berufsverbände und andere Interessengruppen gehört, die ihre eigenen Vorstellungen einbringen können.
Es scheint absehbar zu sein, dass es aufgrund des grossen Drucks der größten Berufsgruppe, vertreten durch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), zu keiner Aufhebung des Gesetzes kommen wird. Vielmehr wird einzelnen Berufgruppe die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt werden.
Durch die gute Arbeit des Bundesverbandes der Wirtschaftsjuristen an Fachhochschulen e. V. (WJFH) und der Arbeitsgruppe Rechtsberatungsgesetz an der FH Braunschweig /Wolfenbuettel (StAR) wird es vermutlich auch zu einer Erlaubnis für die an Fachhochschulen ausgebildeten Wirtschaftsjuristen kommen. Dies unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. mindestens 50 % Anteil Jura.
Vorschläge, wie die Erlaubnis einer fachbezogenen Rechtsberatung unter Angliederung an die BRAK liegen auf dem Tisch.
ADVERSARIO betrachtet die Situation kritisch. Verhindert werden muss in jedem Fall ein neuer Berufsstandslobbyismus durch neue Berufsgruppen, die ihre Pfründe verteidigen. Der Verbraucher ist mündig und kann selbst entscheiden, von wem er in welchem Fall beraten werden will. Unser Vorschlag ist lediglich eine Verbraucherschutz-Vorschrift, die es vorschreibt, dass Rechtsberater ihren Ausbildungsweg offen und transparent machen müssen und eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben wird. Damit könnten wir das Rechtsberatungsgesetz dem 1000jährigen Reich zurückgeben, auch wenn es leider auch Teil der bundesdeutschen Geschichte geworden ist.
Realistisch betrachtet wird es aus unserer Sicht zu einer Änderung des Rechtsberatungsgesetzes unter Einbeziehung der Berufsgruppen kommen. Dies scheint das einzig politisch gewollte und durchsetzbare zu sein.
Für uns Studenten und Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen wird es um so mehr darauf ankommen, die Arbeit unseres einzigen Berufsverbandes aktiv zu unterstützen. Nur so werden wir auch ausreichend vertreten sein und unsere freie und selbstständige Berufsausübung im Bereich Wirtschaftsrecht und IT-Recht sichern können. Alle Studenten, Professoren und Dozenten seien noch einmal aufgerufen, die Arbeit des WJFH e. V. zu unterstützen. Werdet Mitglied und aktiv gegen Lobbyisten und Geschichtsverdreher!
Mehr findet Ihr hier:
Bundesverband der Wirtschaftsjuristen an Fachhochschulen e. V.





