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Im Rahmen der angestrebten Reform des Rechtsberatungsgesetzes hat das Bundesministerium der Justiz einen ersten Entwurf vorgelegt. Der Rechtsberatungsmarkt soll geoeffnet werden und das Monopol der Anwaelte gebrochen, verlautete es von der Bundesministerin Zypries. Nach ihrem Entwurf duerfen zukuenftig Versicherungen, Verbaende und Privatleute rechtsberatend im Nebengeschaeft und altruistisch rechtsberatend taetig sein. Den eigentlich auch dafuer ausgebildeten Juristen der Fachhochschulen wird diese Erlaubnis jedoch nicht zuteil.

Eine richtige Reform sollte es werden, das Rechtsberatungsgesetz sollte die alten Zoepfe von 1935 verlieren und vor allen Dingen sollte der alte Beigeschmack des Berufsverbotes juedischer Anwaelte aus der Welt geraeumt werden. Das Ministerium wolle die Anwaltschaft dem Wettbewerb oeffnen und dabei jedoch das Verbraucherwohl nicht aus den Augen verlieren, toente es vor der letzten Bundestagswahl aus Kreisen der Justiz.

Viele haben sich in dieser Zeit zu Wort gemeldet, ganz vorne weg die grossen Lobbyisten Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV). Sahen sie sich doch ploetzlich der Gefahr des Wettbewerbs ausgesetzt. Unternehmen und karitative Verbaende forderten die Beratungserlaubnis, um endlich sachgerichtet und kundengerecht arbeiten zu koennen.

Der FH-Jurist als dynamisches Bindeglied

Gut interdisziplinaer ausgebildete Juristen der Fachhochschulen standen ebenfalls in den Startloechern, um die laengst fehlende Dynamik im Rechtsberatungsmarkt wieder herzustellen und vor allen Dingen wichtiges Bindeglied zwischen Unternehmen, Verbrauchern und Anwaelten in wirtschaftsrechtlichen Fragen zu werden. Denn hier sind nach allgemeiner Auffassung die Absolventen der Universitaeten zu generalistisch ausgebildet und weisen oft erst nach Jahren der Praxis und Fortbildung das notwendige Spezialwissen vor.

Das alles ist nun vom Tisch, wie das Handelsblatt am 20.08.2004 verkuendete. In einem ersten Entwurf soll zwar der Markt hinsichtlich der Beratungsbefugnis der Verbaende geoeffnet werden, jedoch sei es nicht gewollt,  den Rechtsberatungsmarkt generell für Anbieter ohne Anwaltsqualifikation zu öffnen. Damit bleibe etwa Wirtschaftsjuristen mit Fachhochschulabschluss, aber auch den Absolventen der juristischen Diplom-Studiengaenge der Universitaeten, der Zugang zum Beratungsmarkt verwehrt.

"Der Rechtsuchende muss vor den oft weit reichenden Folgen unqualifizierten Rechtsrats geschützt werden", heißt es in dem Papier und gemeint ist damit die in den Augen der Anwaelte unbequeme Konkurrenz der Juristen der Fachhochschulen.

Jurist ohne Erlaubnis zur Rechtsberatung

Der Entwurf ist eine Ohrfeige fuer all diejenigen in diesem Land, die sich seit Jahren fuer die Oeffnung des Rechtsberatungsmarktes einsetzen. Weit mehr als 20 Hochschulen bieten mittlerweile den Abschluss "Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH)" an, hunderte von Professoren widmen ihr Berufsleben der achtsemestrigen Ausbildung hochqualifizierter, international und modern denkender Juristen. Allein selbstaendig beraten duerfen die Absolventen ausdruecklich nicht und sind damit wohl die einzigen Juristen in Europa, die sich zwar mit ordentlicher Berufsbezeichung Jurist nennen duerfen, aber tatsaechlich nicht zum Wohle der Allgemeinheit selbstaendig etwas nach vorne bringen duerfen.

Und - kaum jemand hat es bemerkt, der Absolvent der Universitaeten in den Studiengaengen, die vor dem Justizpruefungsamt enden, hat zum Schluss seiner jahrelangen Ausbildung, die im Studienteil nicht laenger als die Fachhochschul-Ausbildung ist, zwar eventuell die Zulassung als Rechtsanwalt erreicht und darf sich damit auch Rechtsanwalt im berufsrechtlichen Sinne nennen, nur der Abschlussgrad "Jurist" wird ihm von niemanden automatisch verliehen. Das sollte herkoemmlich allein den Diplom-Studiengaengen der Universitaeten und Fachhochschulen vorenthalten sein.

Zum Zorn der Staatsexamens-Kandidaten tritt hinzu, dass, sollten sie keine Anwaltszulassung erreichen, - die nicht automatisiert mit bestehen des 2. Staatsexamens verliehen wird, sie ueber keinen Grad verfuegen, der eine Visitenkarte zieren koennte und so den Juristen auch nach aussen wirken laesst. Die Universitaeten sind bemueht, dies abzustellen und wollen ihren oft am Justizgeist gescheiterten vermeintlichen Anwaelten auch den Grad "Diplom-Jurist" verleihen. Allein durch die fehlende Erlaubnis zur Rechtsberatung werden sie durch ihre Studienkollegen ausgegrenzt, obwohl beide Gruppen ueber den gleichen universitaeren Abschluss verfuegen.

Die Anwaelte haben es verstanden, ihre Pfruende zu sichern und mit der entsprechenden Lobby-Arbeit die Berufsverdraengung ihrer Juristen-Kollegen der Fachhochschulen und Universitaeten, naemlich derjenigen ohne 2. Staatsexamen bzw. der universitaeren Diplom-Studiengaenge, die das erfolgreiche Modell der Fachhochschulen vor Jahren kopierten, voranzutreiben. Ein wenig moechte man den Vergleich zum Berufsverbot von 1935 in diesen Tagen ziehen, auch wenn sich dieser im Angesicht der schrecklichen und durch die deutsche Anwaltschaft nicht aufgearbeiteten Schicksale verbietet.

"Ein Ruck muss durch unser Land gehen", sagte Kanzler Schroeder zu Beginn seiner ersten Amtsperiode. Nun ist aus einer Reform ein Refoermchen geworden, ganz im Stil von Hartz IV, und ganz im Sinne der Geschichtsaufarbeitung ist man nun willens das Rechtsberatungsgesetz von 1935 zum "Rechtsdienstleistungsgesetz" zu machen. Allein die Dienstleistung bleibt auf der Strecke und der muendige Buerger kann eben nicht frei entscheiden, wem er es zutraut, fachgerecht und zielgerichtet juristisch zu beraten. Den Versicherungen wird es ermoeglicht werden, die juristische Erstberatung zu leisten und damit den Kunden noch enger an sich zu binden, um so Kosten zu reduzieren und vor allen Dingen im Rechtsschutzwesen kostenverursachende Klagen aus bestehenden Versicherungsvertraegen zum Nachteil des Versicherungsnehmers zu vermeiden.

Unternehmen sollen im Nebengeschaeft Rechtsberatung anbieten duerfen. Aufgrund unklarer Formulierungen und vorhandenem Auslegungsspielraum wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis sich deutsche Unternehmen wieder dem deutschen Anwalt widmen duerfen, um in langwierigen Abmahnverfahren bei Gericht feststellen zu lassen, was denn Nebengeschaeft und was Hauptgeschaeft sei. Ein windiger Anwalt jedenfalls wird sich dafuer immer finden lassen.

Deutsche Reformunfaehigkeit

Vom Bundesverband der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e.V. war bis zum heutigen Tag keine Stellungnahme zu bekommen, da die Ministerin Zypries es vorzog, die Presse zu informieren und die eigentlich betroffenen Verbaende ohne Information beliess.

Fuer die Fachhochschulen selbst ist es ein Treffer ins Mark. Wird ihnen doch deutlich bescheinigt, dass ihre Ausbildung zweitrangig ist und jeder Versicherungsmakler einen qualifizierteren Rechtsrat erteilen kann, als ein Absolvent eines wirtschaftsrechtlichen Studienganges.

Bei den Studenten stehen die Zeichen auf Sturm. Gut, dass man in diesen Tagen auf das sonst post-moderne Kopfsteinpflaster vor den Justizpalaesten vorsorglich kommender Demonstrationen verzichtet hat. Was muss in diesem Land eigentlich passieren, damit eine Reform auch eine Reform wird?

Die geistige Elite unseres Landes haelt sich wie immer bedeckt. Dabei sind es die Professoren der Hochschulen, die sich in dieser Diskussion zu Wort melden muessen und das Feld nicht Politik und Lobbyisten ueberlassen duerfen. Die Studenten jedenfalls erwarten ein deutliches Wort von ihren Lehrenden an die Justiz. Kommt dieser Aufstand des Gewissens nicht, werden ueber kurz oder lang nicht nur die Absolventen der Fachhochschulen arbeitslos sein, sondern mit ihnen die Professoren eines zukunftsweisenden und modernen aber möglicherweise gescheiterten Studienmodells.

Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes in der Fassung vom 06.09.2004 als PDF-Dokument



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