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Der Entwurf zum neuen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG-E) liegt vor. Diplom-Juristen und Diplom-Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen wird die Rechtsberatung nicht erlaubt werden. Ein neuer Rechtsberatungsmarkt unterhalb und neben den Gerichtsbarkeiten ist nicht erwünscht. Die Bundesministerin Zypries will, dass nur juristisch ausgebildetes und geeignetes Personal den Verbraucher berät und erteilt damit den Hochschulen, Absolventen und Studenten der wirtschaftsrechtlichen Studiengänge eine Lehre in Machterhalt und Argumentation.

Der Vorhang ist gefallen, der letzte Akt wird auf dem Deutschen Juristentag in einer (schein)heiligen Diskussion um das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, das das Rechtsberatungsgesetz von 1935 ablösen soll, im September eröffnet werden.

Eine Reform sollte es werden. Monatelang wurden Interessensverbände aufgefordert, Ihre Stellungnahmen abzugeben. Das Ergebnis des mehr als 80-seitigen Gesetzentwurfs ist kläglich und fast symptomatisch für eine sich selbst-verwaltende Sozialdemokratie. Doch es hat nicht lange gedauert, bis auch CDU und FDP in dieses Horn des Machterhalts gestossen haben und diese Reform lobpreisten.

Ganz anders die FDP noch 2001 als sie äusserte, dass "die FDP das Anliegen der Diplom-Wirtschaftsjuristen unterstütze, ihnen durch Änderung des Rechtsberatungsgesetzes zur Rechtsberatung zu verschaffen", (Rechtsanwalt Detlef Koch, FDP-Kreisvorsitzender Wolfenbüttel). Gestützt wurde diese Aussage durch eine grosse Anfrage der FDP zur Zukunft der Rechtsberatung vom 28.07.2000 (BT-Drucksache 14/3959, S. 9).

Rechtsdienstleistungsregister als Bürokratiebeweis

Wir bekommen nun also ein Rechtsdienstleistungsregister, in dem all diejenigen überwacht werden sollen, die nicht juristisch qualifiziert rechtsberatend tätig sein dürfen. Nur eine Registerkarte für die Absolventen der wirtschaftsjuristischen Studiengänge wird fehlen, denn die, so die Ministerin in ihrer Erläuterung zu ihrem Gesetzentwurf, gehören nicht zu denjenigen, die juristisch qualifiziert seien.

Juristen schreiben deutsche Geschichte

Das zur Zeit noch nicht abgelöste Rechtsberatungsgesetz hat eine spannende und typisch deutsche Geschichte. Und es ist ebenso typisch für Deutschland, dass man sich nun mit neuen Worten und einer neuen Bezeichnung unter ähnlichen Inhalten dieser geschichtlichen Tragödie entledigen will. Im §5 der DVO zum Rechtsmissbrauchsgesetz von 1935 hiess es: "Juden wird die Erlaubnis nicht erteilt." Einher ging dieses Berufsverbotsgesetz mit einer Enteignung und Verfolgung jüdischer Rechtsanwälte.

Nach dem Zusammenbruch 1945 hat sich dann die neue Bundesrepublik mit einem genialen und einfachen Streich, aus dem Rechtsmissbrauchsgesetz ein Rechtsberatungsgesetz als Verbotsgesetz geschaffen und das alte Gesetz mit Streichungen und ein paar wenigen Änderungen bis heute erhalten. Allein die nationalsozialistischen Pünktchen-Auslassungen ("..."), z. B. im § 3, hat man unverbesserlich vergessen zu löschen. In Österreich wurde das ebenfalls geltende Rechtsmissbrauchsgesetz im Mai 1945 ersatzlos gestrichen.

Deutsche Juristen neigen dazu, immer dann die Historie heranzuziehen, wenn es ihnen in der Diskussion hilfreich ist. So haben deutsche Justizminister über Jahrzehnte hinweg die nationalsozialistische Vergangenheit des Rechtsberatungsgesetzes geleugnet und gehen heute mutig voran mit dem Bekenntnis zur eigenen Tradition:

"Qualität sichern – Rechtsberatung öffnen! [...] Titel und Struktur des neuen Gesetzes machen die Abkehr von einem Gesetz deutlich, das ursprünglich auch in dem Bestreben erlassen wurde, jüdische Juristinnen und Juristen aus allen Bereichen des Rechts auszuschließen und die Sozialrechtsberatung allein den Organisationen der NSDAP vorzubehalten. [...]"

Dabei scheuen sie sich nicht, ganz im Geiste der unsäglichen damaligen Zeit, fragwürdig  zeitgemäss weiterzumachen. Die Abkehr von einem solchen Gesetz wurde selbstredend nie in der Öffentlichkeit ernsthaft debattiert. Die Sozialrechtsberatung wird zum Nachteil der Betroffenen und ratsuchenden mittellosen Bürger auch künftig nicht ohne einen Rechtsanwalt stattfinden können.

Die europäische Legende

Immer wieder wird von Seiten der Rechtsanwälte und Politik versucht, den europäischen Vergleich zu ziehen und dem Bürger zu verkaufen, hier würde europäisches Recht umgesetzt. Dabei sieht Deutschland hier wirklich schlecht aus. Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten unterliegt generell in den Ländern, die dem romanischen Rechtskreis zuzuordnen sind - Frankreich, Italien, Benelux-Staaten - aber auch Schweden und Österreich weder einer Erlaubnispflicht noch anderen Voraussetzungen. In Schweden fehlt darüber hinaus auch ein Monopol der Anwälte: hier wird im Einzelfall entschieden, ob im Hinblick auf die Rechts- und Sachlage des Falles eine bestimmte Person als Bevollmächtigter vor Gericht tätig werden kann.

Der europäische Gerichtshof prägte vielmehr das Bild vom mündigen Verbraucher und garantiert in den Mitgliedstaaten die Niederlassungsfreiheit. Das führt in der besonderen deutschen Situation dazu, dass ein französischer Anwalt, der nie das deutsche Recht studierte oder in Deutschland Berufserfahrung sammelte, nicht länger studieren noch eine Zusatzausbildung absolvieren musste, nahezu uneingeschränkt auf dem deutschen Rechtsberatungsmarkt auftreten kann. Das gleiche wird jedoch den deutschen Juristen, die das deutsche Recht mindestens 8 Semester an einer deutschen Hochschule studierten, vor dem Deckmantel des Verbraucherschutzes versagt. Nach 3 Jahren kann der französische Rechtsanwalt, der bis dahin unter seinem Heimat-Titel in Deutschland tätig war, die Zulassung zur deutschen Anwaltschaft beantragen und ist damit von deutschen Anwälten für den Verbraucher nicht mehr zu unterscheiden.

Das europäische Recht verbietet diese Art der Inländerdiskriminierung bisher nicht und die deutsche Justiz macht europäisch-einmalig davon zum Nachteil der Verbraucher und ihrer eigenen deutschen Diplom-Wirtschaftsjuristen regen Gebrauch. 

Von der Reform zum Reförmchen

Nun ist das Dilemma gross in Deutschland. Eine Reform will man machen. Sich modern zeigen und Märkte öffnen, dabei den Verbraucher schützen und die marode und ineffizient arbeitende deutsche Justiz reformieren.

Dabei gibt man sich grossherzig und erlaubt dem Bürger einen juristischen Rat zu erteilen. Aber zur Sicherung der Pfründe der Rechtsanwälte hat der Bürger dies kostenlos und nur im engen Verwandtenkreis zu erledigen. Alles andere bleibt der Überwachung der Rechtsanwälte vorenthalten, die sich durch geschickte Machtpolitik nicht nur den direkten Zugang zu den Schaltstellen der Geschichte sicherten.

Auf einen Ordnungswidrigkeiten-Paragraphen hat man dabei verzichtet. Weiss man doch, dass deutsche Anwälte mehr als genug Biss haben, ungeliebte Mitbewerber durch Abmahnungen aus dem Markt zu drängen und finanziell durch langwierige Instanzenwege zu ruinieren. Wenigstens dies hat die deutsche Justiz von den Wirtschaftsjuristen gelernt: Der Markt reguliert sich hier selbst.

Berufsverbot für Juristen

Juristen, die an deutschen Hochschulen ausgebildet sind, gehören nur zum Teil zum Nutzniesser dieser Reform. Denn nur diejenigen profitieren davon, die sich im klassisch-deutschen Sinne den selben Mühlen der Justizausbildung hingegeben haben, die auch die furchtbare Justiz der 30er Jahre geniessen durfte - wenn auch heute in zeitgemässer Form. Alle anderen Juristen, dazu gehören die Absolventen der juristischen Diplom-Studiengänge und die Juristen ohne Referendariatszeit, wird die selbständige Berufsausübung nicht erlaubt werden - ja, selbst der unentgeltliche Rat an eine Person ausserhalb des Verwandtenkreise bleibt ihnen untersagt. Es sei denn, sie gestatten die Überwachung durch einen Rechtsanwalt, wie wir es ähnlich aus den 30er Jahren bereits kennen.

Ein zweiter Rechtsberatungsmarkt ist nicht gewollt, so die Ministerin. Dabei liegt es den Diplomanden fern, Kanzleien eröffnen zu wollen oder zu fordern, vor Gericht auftreten zu dürfen. Sie wollen nur das Recht auf selbständige Berufsausübung in dem Beruf, den sie mit staatlich-abgesegnetem und höchstrichtlich-bestätigtem Abschluss erlangt haben. Es ist die selbe Selbständigkeit in der Berufsausübung, die auch den jüdischen Rechtsanwälten 1935 verboten worden ist, auch wenn dieser Vergleich tabuisiert ist.

Sie wollen wahrgenommen werden, als gleichberechtigte Partner, Akademiker und Juristen. Neue Geschäftsmodelle, ihre internationale Ausrichtung und ihr Schnittstellen-Wissen, könnte die Wettbewerbsfähigkeit ihres Landes in selbständiger Berufsausübung, wie es jeder Kiosk-Besitzer in diesem Land darf, stärken. Gewollt ist es nicht.

Dagegen geniessen Rechtsbeistände, die seit Jahrzehnten ihre berufliche Tätigkeit rechtsberatend ausüben, ohne jegliche juristische Qualifikation nachgewiesen zu haben, vollen Rückhalt der Justiz und haben ihr Rentenschnäppchen gemacht. Sie scheinen im Gegensatz zu ausgebildeten Juristen, keine Gefahr für den Verbraucher darzustellen und erhalten kein Berufsverbot.

Fast zynisch wirkt da der Kommentar der Ministerin, dass den Diplomanden schliesslich der Weg der universitären Ausbildung offen stände. Eine solche Argumentation ist in Zeiten überbelegter Hörsäle, überalterten Berufseinsteigern, mangelnde Wettbewerbsfähigkeit des Bildungssystems und schlechter sozialer Absicherung genau so lebensfremd, wie den Versuch zu wagen, deutsche Juristen zu einer Reform zu bewegen.

Rechtsmittel eines Rechtsstaates

Ein Schelm ist der, der nun argumentiert, es blieben den Diplomanden ja die Rechtsmittel des demokratischen Rechtsstaates. Diese stehen zwar offen, aber sie dürften wenig Aussicht auf Erfolg haben. Eben genau so wenig, wie eine Klage eines jüdischen Rechtsanwaltes im Jahr 1935 gegen einen deutschen Rechtsanwalt, der eine jüdische Kanzlei zu einem Spottpreis übernehmen wollte. Es ist politisch nicht gewollt.

Eine Ministerin wird es wenig interessieren, ob der deutsche Bürger nun tausende von Euro in sinnlosen Verfassungsbeschwerden verliert oder nicht. Diese werden kommen und sind scheinbar in der Lesart des Gesetzes auch in Kauf genommen. Verantwortung scheint teilbar und vor allen Dingen übertragbar. Und dabei wundert es nicht, dass Deutschland das einzige Land Europas ist, dass Juristen ausbildet, diesen aber die selbständige Berufsausbildung untersagt.

Abwertung einer Hochschulausbildung

Und noch eines ist bemerkenswert. Mit welcher Ruhe und Gelassenheit die volljuristisch-gebildeten Professoren der juristischen Diplom-Studiengänge es hinnehmen, dass ihre schutzbefohlenen Studenten als nicht juristisch qualifiziert per Gesetz eingestuft werden. Diesen Makel werden die Absolventen der Fachhochschulen im Rahmen der Umstellung der Diplom-Studiengänge auf Bachelor-/Master-Abschlüsse deutlich in einer Abwertung ihres Diploms und Gleichstellung mit einem Bachelor in den kommenden Jahren erfahren.

Jedes Jahr verlassen mehr als 1500 juristische Absolventen die Fachhochschulen in der Hoffnung, eine sinnvolle und angemessene berufliche Tätigkeit ausüben zu können. Sie wurden durch die Hochschulen mit einer qualifizierten Ausbildung geworben. Allein das Bundesministerium der Justiz ist an diesem Prozess der Etablierung eines neuen Berufsbildes durch die um Attraktivität ringenden Fachhochschulen nicht beteiligt worden, was sich nun auf Kosten der beruflichen Lebenswege der jungen Menschen bitter rächt.

Unsere Zukunft ist auch Eure Zukunft

Das Ziel dieser Reform ist aus Sicht des jungen Staatsbürgers verfehlt. Die Machtstellung der Juristen hat eine weitere Grundsicherung erfahren und die deutsche Gesellschaft hat einmal mehr eine Gruppe junger Menschen geschaffen, die enttäuscht  sich andere Wege suchen muss, um eine berufliche Zukunft zu gestalten.

Wir sind uns sicher, dass sie diesen Weg finden werden und neben ihren Juristen-Kollegen in den Bundestagsbänken und Justizpalästen sitzen werden. Denn Verantwortung ist unteilbar.

Ein Hoffnungsschimmer am Horizont bleibt. Es sind nicht alle Rechtsanwälte der Meinung, am Bestand eines Gesetzes zur Regelung des Rechtsberatungsmarktes festhalten zu müssen, um damit vor dem Deckmantel des Verbraucherschutzes Existenzsicherung betreiben zu müssen. 

Und am Ende bleibt zu hoffen, dass sich das System angesichts einer versagenden politischen Klasse selbst reformieren wird. Zu wünschen wäre es Justitia.

Quelle

Entwurf zum Rechtsdienstleistungsgesetz vom 06.09.2004 als PDF-Dokument

Presseerklärung des Bundesministerium der Justiz zum Entwurf

Studien der Arbeitsgruppe Rechtsberatung (StAR) an der FH Braunschweig /Wolfenbüttel

Von der Entnazifizierung zur Renazifizierung der Justiz in Westdeutschland, Klaus-Dieter Goddau-Schüttke, Internetzeitschrift zur Rechtsgeschichte



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