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Der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen e. V. (WJFH) kritisiert den "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts", das im Entwurf Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) genannt wird, scharf.

Presseerklärung des Bundesverbandes
vom 07. September 2004

Die allgemeine Erwartungshaltung an die Reform war eine Liberalisierung des Rechtsberatungsmarktes und das BMJ schien diesen Anspruch auch mitzutragen. Das nun vorgelegte Rechtsdienstleistungsgesetz erfüllt diese hehren Vorgaben nicht. Im Kern wird durch den Vorschlag der Ministerin nichts verändert, sondern lediglich zusätzliche Bürokratie mittels eines Registers geschaffen.

Die vorgenommenen Änderungen finden sich in unbedeutenden Randbereichen und basieren zum Teil auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzw. wollen für mehr Rechtssicherheit im Graubereich des alten Rechtsberatungsgesetzes sorgen. Das erklärt auch die breite Zustimmung der anwaltlichen Vertreter.

"Es ist unverständlich, dass den hochqualifiziert ausgebildeten Diplom-Wirtschaftsjuristen von Fachhochschulen die Erlaubnis zur außergerichtlichen Rechtsberatung versagt bleiben soll" konstatiert Thomas Krause, Präsident des WJFH. "Kein Bürger müsse sich einem unqualifizierten Rechtsrat ausgeliefert fühlen, nur, weil die derzeitigen Rechtsanwälte eine etwaige Konkurrenz fürchten" betont Krause.

Der Marke "Wirtschaftsrecht" von Fachhochschulen droht zudem durch die Versagung der Erlaubnis, auch selbständig in ihrem Fach tätig zu werden, ein erheblicher Imageschaden, welcher sich auch auf dem ohnehin angespannten Arbeitsmarkt für Absolventen auswirken wird. Selbst wenn das BMJ den Studiengängen Wirtschaftsrecht eine qualifizierte Ausbildung zugestehen will - mit diesem Entwurf wird die Ausbildung aus politischen Gründen faktisch diskreditiert.

"Schlussendlich scheint die Idee des  Verbraucherschutzes, wenn es um Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH) geht, nur vorgeschoben, wenn andererseits der Personenkreis, der aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen erbringen darf, mit einer Berufshaftpflicht-Versicherungssumme je Versicherungsfall in Höhe von 75.000 Euro, nach Ansicht des BMJ, bestens ausgestattet zu sein scheint" meint Krause. Rechtsanwälte müssen eine Versicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro je Versicherungsfall (4fach maximiert) vorhalten. Versicherungsvermittler werden in Kürze sogar eine Versicherungssumme in Höhe von 1.000.000 Euro (1,5fach) verweisen müssen.

Mithin wird dem Bürger gänzlich die Mündigkeit abgesprochen, da augenscheinlich unterstellt wird, dass dieser nicht in der Lage ist, den richtigen Berater für seine rechtlichen Belange zu finden.

Der WJFH wird das direkte und konkrete Gespräch mit dem BMJ suchen und alle Kräfte mobilisieren, die notwendig sind, um die eigenständige außergerichtliche Rechtsberatungserlaubnis für Absolventen wirtschaftsjuristischer Studiengänge von Fachhochschulen zu erreichen.

Quelle
veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des WJFH e.V.
http://www.wjfh.de



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