Telekommunikation
Am 01.03.2010 tritt das TKG-Änderungsgesetz in Kraft, dass für 0180-Rufnummern neue Preisobergrenzen und Auspreisungspflichten vorschreibt. Damit ändern sich die Informationspflichten der Servicerufnummern-Anbieter.
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Am 01.03.2010 tritt das TKG-Änderungsgesetz in Kraft, dass für 0180-Rufnummern neue Preisobergrenzen und Auspreisungspflichten vorschreibt. Damit ändern sich die Informationspflichten der Servicerufnummern-Anbieter.
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