| 16. März 2003
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Widerruf
Nach § 312c Abs. 1 Nr. 1 BGB muessen Unternehmer den Verbraucher vor Abschluss eines Fernabsatzvertrages, d. h. Online-Kaufvertrages, über
- Identität, Anschrift des Betreibers (ladungsfaehig!)
- Laufzeit des Vertrages
- Merkmale der Ware
- Preis incl. Steuern und Lieferung
- Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und Lieferung
- Gültigkeitsdauer befristeter Angebote
Nachzulesen ist dies in der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht ( BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV).
Ist der Vertrag online geschlossen worden, sollte der Unternehmer den Verbraucher sofort und unmittelbar über sein Widerrufsrecht informieren. Nur so beginnt die Frist von 2 Wochen zu laufen, in der der Käufer die Ware ohne Gründe zurücksenden kann. Erfolgt keine Information durch den Verkäufer, besteht die Möglichkeit der Rückgabe für den Käufer noch innerhalb von 6 Monaten.
Die Widerrufsbelehrung kann per Email, Datenträger oder Post erfolgen. Der Verkäufer sollte dabei auf die AGB verweisen und die Möglichkeit anbieten, die Inhalte der AGB, des Kaufvertrages und der Belehrung noch einmal online (per Link in den Kunden-Account) einzusehen.
Wesentlich ist zu beachten, dass sämtlicher Schriftverkehr des Verkäufers auch seine vollständigen Adressdaten enthalten sollte.
Eine gute Widerrufsbelehrung kann folgenden Inhalt haben:
====== Widerrufsrecht =========
Innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware kann die Bestellung ohne Angabe von Gruenden widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich, per Mail, Fax, Brief oder durch Ruecksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Zur Fristwahrung genuegt die rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist nach Absendung des Widerrufs zur Ruecksendung auf Kosten und Gefahr des Shopbetreibers verpflichtet. Der Kaufvertrag wird nach der Ruecksendung der Ware aufgeloest und wir zahlen bereits geleistete Zahlungen zurueck. Bitte beachten Sie die Einzelheiten und Ausnahmen zum Widerrufsrecht in unseren AGB unter
http://www.IHRE-DOMAIN.de/de/liefer.php
oder zum Ausdrucken unter http://www.IHRE-DOMAIN.de/de/agb.pdf
======= Verkäufer-Anschrift ==========
Adresse
TelefonFax
Ust-Ident-Nr.
Handelsregister-Nr.
Platzierung der Belehrung
Nach einem Urteil des LG Bielefeld vom 8.10.2004 (Az. 17 O 160/04) muss die Widerrufsbelehrung auffällig platziert sein. Eine Belehrung auf der Plattform eBay auf der sog. "Mich"-Seite sei nicht ausreichend, da eine zufällige Kenntnisnahme aus verbraucherrechtlichen Gründen nicht ausreichend ist.
Quellen
Ladungsfaehige Anschrift nach §312c Abs. I BGB i. Vbdg. InfoVO; "klar und verstaendlich" - Schriftgroesse;
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg - Urteil vom 27.03.2003 - 5 U 113/02 - CINEMA Filmkalender, JurPC Web-Dok. 150/2003, Abs. 1 - 31
Ergänzend dazu finden Sie im Download-Bereich eine Zusammenfassung eines Vortrages zu den Informationspflichten eines E-Shop-Betreibers nach deutschem Recht als PDF-File.





