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| 30. November 2010
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Jugendmedienschutz
Nun gibt es eine neue Sau im Dorf und von Heise online bis zum Spiegel wird sie fleissig von A bis Z getrieben. Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, der ab dem 01. Januar 2011 in Kraft treten soll, macht Webseiten-Betreiber wie Blogger gleichermassen nervös und treibt eine ohnehin völlig emotionale und verfälschte bisherige Diskussion um den Jugendschutz im Internet nun zu neuen Höhen. Erste Blogger melden, dass sie ihre Angebote präventiv schliessen wollen.
Es ist schlicht völliger Unsinn, wenn heute vermeintliche Szene-Blogger meinen, sie würden durch eine gesetzliche Regelung im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dazu getrieben, ihr Angebot zu schliessen oder ins Ausland zu verlagern. Und noch mehr Unsinn ist es, wenn man behauptet, das Internet wäre ja "grenzenlos" und nicht kontrollierbar oder besser regulierbar. Das war und ist der Drogenhandel auch und dennoch haben die meisten Menschen etwas gegen Dealer vor Schulen.
Der Kern der Sache ist die vermeintlich neue Regelung im Gesetz, die alle Anbieter (Betreiber) von Telemediendiensten verpflichtet, ihre Inhalte zu sichten und altersgerecht einzustufen. Hier scheinen bereits viele unserer neuen jungen und alten Blog-Journalisten völlig überfordert zu sein. Aber ist das wirklich eine neue Regelung?
Mitnichten. Bereits der alte Staatsvertrag sah seit 2003 Altersabstufungen in den relevanten Altersgruppen 14,16 und 18 Jahre vor sowie Selbstregulierungen und natürlich auch eine Verantwortung des Anbieters derartiger Inhalte. Journalisten müssen das von jeher machen. Zudem ist es für jeden durchschnittlich begabten Schreiberling völlig unproblematisch zu erkennen, dass natürlich gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte nichts auf einer freien Internetseite ohne System für geschlossene Benutzergruppen (AVS) zu suchen haben.
Lassen wir also mal die Sau im Dorf ein wenig ruhen. Relevant sind hier in der Praxis am Ende nicht die Abstufungen, ob nun ein Inhalt für einen sechsjährigen oder eine zwölfjährige geeignet sind, sondern die bisher auch relevanten Altersgrenzen für Inhalte, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Wirkungen auslösen können - im Kern die Altersgrenzen 16 und 18 Jahre. Warum sollen private Blogger hier besser gestellt sein als die Pornoindustrie, wenn die Gefährdungslage die gleiche sein kann? Es ist nur gerecht und sinnvoll, dass alle Anbieter gleich behandelt werden und ihre Inhalte hinsichtlich der vermeintlichen Gefährdungswirkung einstufen müssen. Dennoch dürften nur wirklich wenige Freizeitjounalisten oder Webseiten-Anbieter mit dem neuen JMStV handeln müssen, da ihre Inhalte im wesentlichen die Altersfreigabe 0 Jahre erhalten werden.
Umweltschutz und Internet
Und, liebe Leute, es geht auch nicht darum, dass, wenn die Japaner das nicht machen, müssen wir das auch nicht machen. Was für ein Unsinn. Wenn wir keine Filter in die Kohlekraftwerke einbauen, müssen die Japaner das auch nicht machen? Atmen wir alle die gleiche Luft, lesen wir alle die gleichen Internetseiten? Warum soll Deutschland nicht Vorreiter sein und als erster die Filter einbauen? Wird da der freiheitliche Stolz der Deutschen bereits gebrochen, wenn es um ein wenig Jugendschutz geht, der - wie viele Kritiker sagen - eh in der Masse der Internetwelt völlig verpuffen muss?
Zudem setzte der Staatsvertrag genau die Forderungen um, der bisher lautesten Kritiker am regulierten Jugendmedienschutz in Deutschland. Habt ihr nicht immer gefordert, dass die Filterung und Zensure von den Inhalten, die die Kinder sehen sollen, allein Sache der Eltern sei? Um dies zu ermöglichen, und eben effektive clientseitige Familyfilter einzusetzen, müssen die Angebote klassifiziert werden. Und genau dies wird nun umgesetzt. Das war auch im wesentlichen der Kern, warum ICRA als Label und Modellprojekt der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gescheitert war. Zu wenige Anbieter haben ihre Angebote freiwillig ausgezeichnet.
Das Abmahngespenst und die 500.000 EUR
Natürlich wird auch wieder das Abmahngespenst bemüht. Leute, ihr wisst aber schon, dass das UWG, auf dem die meisten wettbewerbsrelevanten Abmahnungen basieren, ein Wettbewerbsverhältnis voraussetzen, das bei den meisten privaten Angeboten, die heute laut schreien, dass sie mit den Abstufungen überfordert sind, überhaupt nicht vorliegt?
Dann wird auch immer die fatale Summe von 500.000 EUR bei Zuwiderhandlung herangezogen. Es ist schlicht lächerlich, wenn die Gegner des JMStV hier mit riesigen Geldstrafen argumentieren. Zum einen ist in der gesamten Geschichte des JMStV noch nie ein Bußgeld überhaupt in relevanter Höhe gegen ein Kleinstunternehmen verhängt worden, noch darf der Gesetzgeber einen Verstoß sanktionslos dulden - auch wenn er dies mangels Überwachung auch jetzt bereits 1000fach tut, aber vielleicht sind 5 Jahre Knast auch angenehmer?
Technische Umsetzung
Am Ende bleibt dann noch die Frage, wie die Altersklassifizierung überhaupt technisch umgesetzt werden soll. Der Gesetzgeber läßt dies zurecht offen. Ein Gesetz ist nicht dazu da, hier einschränkend Vorgaben zu machen. Zudem wäre das Geschrei wieder laut, wenn unsere Justizministerin uns erklären würde, was ein Meta-Tag ist. Aber so richtig mundgerecht waren und werden Gesetze nie sein. Nicht zuletzt sind genau aus diesem Grund die Juristen am Ende immer die klaren Sieger. Aber auch das ist nichts neues in 60 Jahren Bundesrepublik und 1000 Jahren Rechtsgeschichte als Herrschaftswissenschaft.
Und nun zum Praxishinweis
Auf den vielen sonstigen Unsinn, der derzeit in den Blogs umhergeht zu diesem Thema, wird an dieser Stelle verzichtet.
Ich erwarte vor Sommer 2011 keine praxisnahe Lösung für eine technische Alterseinstufung. Die bisher auf dem Markt befindlichen Systeme JusProg unter http://www.jugendschutzprogramm.de/ bzw. Fosi unter http://www.fosi.org/ (ehem. ICRA) sind an sich völlig ausreichend und werden sicherlich sich der neuen Gesetzeslage so weit anpassen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Bundes-Heini-Schlichter Geisler für JMStV2011 eine Schlichtung ansetzt und die meisten Blogger werden wohl auch nicht vor dem Staat nach Laos fliehen, um dort im Bürgerkrieg zu fallen und den freien Datenfluss zu geniessen.
Am Ende bleibt einfach nur der gesunde Menschenverstand, der als Autor erkennen muss, dass ein "abgesägter Kopf" oder ein "Blick zwischen die Beine bis zum Hals" nichts auf einer kindgerechten Seite zu suchen hat. Ist das zuviel verlangt von unserem selbsternannten Leitmedium Internet?
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