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Eines der wohl größten bürokratischen Monster in der Internet-Gesetzgebung sind vermutlich die Gesetze zur elektronischen Signatur, die unter anderem Unternehmen bei der Versendung von Rechnungen an vorsteuerabzugsberechtigte Empfänger verpflichten, diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, da andernfalls die Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

In der Praxis haben viele Unternehmen sich aus technischen, finanziellen und infrastrukturellen Gründen gegen die elektronische Signatur entschieden und damit ein Gesetz und die dazugehörige Verordnungen und Richtlinien völlig ins Leere laufen lassen. In den Unternehmen selbst wird die Relevanz eher gering eingestuft und entweder, der Empfänger zum Ausdruck und Falten der empfangenen Rechnung aufgefordert oder die Rechnung schlicht auf dem Postweg versendet. Bei den Finanzämtern ist die Signatur überwiegend kein Prüfungsschwerpunkt mehr.

Die Praxisrelevanz der Signatur ist derzeit also gering und es ist nicht zu erwarten, dass die bisherigen Hürden irgendwann einmal durch die Unternehmen genommen werden. Im Bereich der Rechnungsschreibung gegenüber Verbrauchern ist die Signatur zudem von geringer Bedeutung, da diese keine vorsteuerabzugsberechtigten Rechnungen benötigen. Mit dem neuen ePersonalausweis ist es fraglich, ob der Signatur überhaupt irgendwann noch einmal zum Durchbruch verholfen werden kann.

Was war also zu tun? Herr Stoiber - allen noch bekannt als ehemaliger bayrischer Ministerpräsident und Vorsitzender der CSU - ist innerhalb der EU, lapidar ausgedrückt, Beauftragter für den Abbau bürokratischer Hürden. Man hat die Signaturgesetzgebung und Umsetzung geprüft und dabei festgestellt, dass dies eine Wachstumshürde sein könnte und zudem unnötige Kosten von gut 40 Milliarden Euro innerhalb der EU verursacht.

Im Ergebnis hat die Kommission in 2009 vorgeschlagen, das Verfahren zu vereinfachen und zum einen, es den Unternehmen zu überlassen, die Echtheit ihrer Rechnungen zu belegen und zum anderen auch den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit einzuräumen, Rechnungen online einzusehen und zu prüfen.

Am 13.07.2010 wurde die neue Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC beschlossen. Der neu gefasste Artikel 249 und der neue Artikel 233 enthalten die neuen Regelungen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, diese Direktive bis Ende 2012 in nationales Recht umzusetzen. Die Signaturrichtlinie soll nach Angaben der Bundesregierung in 2011 überarbeitet werden. Nicht nur Unternehmen werden es danken.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Lobbyarbeit der signaturverarbeitenden und -anbietenden Stellen, die ihre Dienstleitung überwiegend je Rechnung anbieten, es auch bei diesem Gesetzgebungsverfahren schaffen, einen Fuss in die Tür zu bekommen und die an sich sterbende Signatur vom Sterbebett zu holen und künstlich weiterzubeleben. Zu wünschen ist es dieser technischen Fehlgeburt ausnahmsweise nicht.

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